Das Versammlungsrecht ist als Teil des Grundgesetzes in Deutschland eins der wichtigsten Rechtsgüter – ein sogenanntes Abwehrrecht, dass Individuen vor dem Eingriff des Staates schützt. Wer im öffentlichen Raum seine Meinung kundtun will, darf darin nicht behindert werden – das gilt selbstverständlich auch in Wolfsburg.
Geht es allerdings um den Protest gegen das geplante Trinity-Werk, scheint die Stadt Wolfsburg nur ein eingeschränktes Interesse daran zu haben, das Versammlungsrecht voll zur Geltung kommen zu lassen.
Nur wenige Stunden vor dem Beginn der angemeldeten Mahnwache auf dem Gelände teilt die Stadt in ihrem Auflagenbescheid mit: „Der Bereich der Versammlung (das Camp) ist zum öffentlichen Straßenraum rücklings durch Sicht- oder Lärmschutzwände abzusichern.“ Sichtschutz zum öffentlichen Straßenraum, Lärmschutz zur viel befahrenen Landstraße?
Außerdem dürfen laut Auflagenbescheid keine Banner in den Bäumen befestigt werden, damit die keinen Schaden nehmen – zumindest bis VW sie in ein paar Monaten eh fällt. Gleiches gilt für den Schutz der Vögel und Fledermäuse: Kein Lärm der Mahnwache soll sie stören. Wo diese Tiere leben sollen, wenn erst einmal die gesamte Fläche zubetoniert ist, und danach 24 Stunden am Tag beleuchtet wird? Geschenkt.
Der Höhepunkt der Auflagen: Anders als im Kooperationsgespräch besprochen, darf die Mahnwache nicht auf das Gelände der zukünftigen Trinity-Fabrik – zumindest wenn es nach dem Willen der Verwaltung geht. Denn das Motiv der Versammlungsbehörde ist klar: Schikane, den Protest kleinhalten, Abschirmen von der Öffentlichkeit. Die geforderten Auflagen sind juristisch wohl kaum haltbar, deswegen werden die Organisator*innen Klage einreichen. Wir lassen uns nicht kleinkriegen und sehen uns auf dem Acker.
– von Lotte Herzberg